Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Informationen zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets am Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte

Grundsätzlich hat jeder, der Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält oder über ein geringes Einkommen verfügt, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket oder BuT, besteht aus Geld- und Sachleistungen.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

  1. kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule (siehe Punkt 1),kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule (siehe Punkt 1),
  2. eintägige schulische Ausflüge (siehe Punkt 2), oder mehrtägige Klassenfahrten (siehe Punkt 2),eintägige schulische Ausflüge (siehe Punkt 2), oder mehrtägige Klassenfahrten (siehe Punkt 2),
  3. Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schüler*innen - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung (siehe Punkt 3),Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schüler*innen - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung (siehe Punkt 3),
  4. 174,00€ für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
  5. Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schüler*innen - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
  6. der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15,00 €.

Die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets, die Sie für Ihr Kind in der Schule beantragen können, haben wir für Sie farblich hervorgehoben.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

Den Grundantrag können Sie über dieses Formular stellen:
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1. kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule

Um die Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets unkompliziert bereitstellen zu können, erhalten berechtigte Kinder einen separaten Mensa-Chip (kurz: BuT-Chip, gekennzeichnet mit einem kleinen farbigen Punkt auf der Rückseite). Er gilt ausschließlich für das Mittagessen (keine Snacks oder Süßigkeiten).

Eine separate Guthaben-Aufladung auf den BuT-Chip durch die Erziehungsberechtigte ist nicht mehr notwendig. Lediglich die Anträge bei den Zuwendungsstellen müssen durch die Leistungsempfänger*innen selbstständig gestellt werden.

Welche Leistungen beinhaltet der BuT-Chip?

Diese Auswahl an Mittagessen ist für den BuT-Chip freigegeben und wird vollständig vom Jobcenter übernommen:

MenübeschreibungPreis
Salat/Salatteller 2,50 €
Lunchpaket 3,55 €
Vegetarisches Lunchpaket 3,55 €
Menü 4,00 €
Vegetarisches Menü 4,00 €
Nudelgericht 2,20 €

Ihr Kind kann nach Erhalt des BuT-Chips das Mittagessen online vorbestellen.

Bitte beachten Sie, dass Bestellungen nur bis 8.00 Uhr morgens des gleichen Tages erfolgen, geändert oder storniert werden können. Alle Änderungen danach können nicht mehr berücksichtigt werden und die Kosten werden auf dem Chip verbucht, auch wenn kein Essen verzehrt wird.

Was müssen Sie tun, um diesen BuT-Chip zu erhalten?

Sie als Leistungsempfänger*in stellen einen Grundantrag (Link siehe Seite 1) auf Kostenübernahme für das Mittagessen Ihres Kindes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beim zuständigen Jobcenter (Warendorf oder Münster in der Abteilung „Bildung und Teilhabe“).

Sofern Sie berechtigt sind, erhalten Sie dort eine Münsterland-Karte, die Sie bzw. ihr Kind für die Inanspruchnahme der Leistungen von Bildung und Teilhabe berechtigen. Die Kartennummer nennen Sie bzw. Ihr Kind den Sozialarbeiter*innen Ihrer Schule.

Wie erhält Ihr Kind den BuT-Chip?

Liegt eine gültige Bewilligung vor, wird der BuT-Chip mit einem Guthaben in Höhe von 50,00 € aufgeladen.

Ihr Kind erhält den Chip durch die Schulsozialarbeiter*innen. Sie als Erziehungsberechtigte erhalten die Zugangsdaten und können für Ihr Kind das Mittagessen im Voraus buchen.

Die Schulverwaltung überprüft regelmäßig das Guthaben auf dem Chip, fertigt eine monatliche Auswertung an und fordert den Monatsverzehr beim Jobcenter zurück.

Das abgeforderte Guthaben und somit der tatsächliche Verzehr wird dem Kind am Anfang des Monats bis zu einer Höhe von 50,00 € wieder gutgeschrieben. Dieses können Sie über den Internetzugang zum Chip Ihres Kindes nachverfolgen.

Das Guthaben steht nun wieder für das Mittagessen des Folgemonats zur Verfügung.

Was ist zu tun, wenn der Bewilligungszeitraum endet?

Wenn der Bewilligungszeitraum endet und Sie noch immer berechtigt sind, müssen Sie sich als Leistungsempfänger*in selbstständig um die entsprechenden Verlängerungsanträge bei den Zuwendungsstellen (Jobcenter, Wohngeldstelle, Familienkasse, etc.) kümmern.

Andernfalls erlischt der Anspruch und der BuT-Chip wird von der Schulverwaltung zum Ende des Bewilligungszeitraums gesperrt.

Um eine Sperrung des Chips zu vermeiden, ist es wünschenswert, die Antragsstellung ca. 2 Monaten im Voraus durchzuführen. Bei Mitteilung der Bewilligungsverlängerung bleibt der Chip weiterhin nutzbar.

Wenn keine Bewilligung mehr erteilt wird, so erlischt der Anspruch auf Nutzung des BuT-Chips und dieser wird gesperrt. Der BuT-Chip muss vom Kind an die Sozialarbeiter*innen zurückgegeben werden, ansonsten ist ein Pfandgeld in Höhe von 5,00 € im Sekretariat zu zahlen.

Was passiert, wenn der*die Schüler*in den BuT-Chip verliert?

Der*Die Schüler*in muss den Verlust unverzüglich dem Schulsekretariat melden. Der Chip wird sofort gesperrt.

Wird der Chip wiedergefunden, erfolgt eine Aktivierung ebenfalls im Schulsekretariat.

Der*Die Schüler*in kann durch Zahlung einer Gebühr von 5,00 € in bar im Sekretariat einen neuen Chip erhalten.

Was passiert mit dem regulären Mensa-Chip?

Der reguläre Mensa-Chip bleibt erhalten. Ihr Kind kann diesen nun ausschließlich für den Kiosk-Einkauf nutzen. Auf diesen Chip überweisen Sie bitte weiterhin ein von Ihnen bestimmtes Guthaben.

2. eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Jedes Kind sollte die Möglichkeit bekommen, an einem Tagesausflug oder an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Denn diese sind gut für die Klassengemeinschaft und stärken den Zusammenhalt untereinander. Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets werden die Kosten für den Tagesausflug und für mehrtägige Klassenfahrten vom Jobcenter übernommen. Die Abrechnung mit dem Jobcenter übernimmt die Schule.

Für Klassenfahrten und für Tagesausflüge erhalten die Schüler*innen von der Klassenleitung einen Elternbrief mit allen notwendigen Informationen.

Welche Informationen müssen in diesem Elternbrief enthalten sein?

Folgende Informationen müssen im Elternbrief enthalten sein, um diesen beim Jobcenter einreichen zu können:

  • Ziel der Fahrt
  • Angaben zum*r Schüler*in, auch Klasse oder Stufe
  • Gesamtkosten sowie die Fälligkeit der Zahlung
  • Besonders wichtig ist folgender Vermerk auf dem Elternbrief zu den schulrechtlichen Voraussetzungen:
    Die Fahrt entspricht den schulrechtlichen Bestimmungen (Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten – BASS 14-12 Nr.2). Insbesondere wurde geprüft, dass die Veranstaltungen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gerecht wird und der von der Schulkonferenz vorgegebene finanzielle und zeitliche Rahmen beachtet wird.

Fehlt dieser Vermerk, wenden Sie sich gerne an das Sekretariat oder die Schulsozialarbeit.

Was müssen Sie tun, um den Zuschuss zu Klassenfahrten oder Tagesausflügen zu erhalten?

Sie legen den Elternbrief zur Klassenfahrt Ihres Kindes am besten digital, per Mail beim Jobcenter vor.

Bei positivem Bescheid bekommen Sie eine Bestätigung des Jobcenters per Post zugeschickt.

Ihr Kind reicht dieses Schreiben im Sekretariat der Schule ein. Dort werden die Buchungen mit dem Jobcenter vorgenommen.

Falls kein Elternbrief vorliegt, gibt es die Möglichkeit, sich über das folgende Formular die Kosten bewilligen zu lassen. Das Formular wird durch Sie anstatt des Elternbriefs beim Jobcenter eingereicht.

Download Formular: Ergänzende Angaben Schulfahrten (jobcenter-warendorf.de)

3. Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schüler*innen

Sind die schulrechtlich festgelegten Lernziele gefährdet oder soll ein besserer Notendurchschnitt oder sogar ein höherer Schulabschluss erreicht werden, kann Ihr Kind Lernförderangebote der Schule und weitere Nachhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen.

Was müssen Sie tun, um Lernförderung zu erhalten?

Sie als Leistungsempfänger*innen stellen einen Antrag auf Kostenübernahme für die Lernförderung Ihres Kindes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beim Jobcenter.

Dazu benötigen Sie zusätzlich zum Grundantrag das Formular „Angaben zur Nachhilfe“.

Der Antrag muss ein konkretes Nachhilfeangebot beinhalten. Sie müssen also vorher wissen, welche Nachhilfe Sie in Anspruch nehmen möchten (schulinternes Nachhilfeangebot, externe Nachhilfelehrer*innen oder Bildungsinstitute).

Dieses Formular wird von Ihnen und der Schule ausgefüllt. Bitte geben Sie dies im Sekretariat oder direkt bei Frau Prigge ab.

Nach der Abgabe der Anträge erhalten Sie Nachricht vom Jobcenter. Bei positivem Bescheid kann die Lernförderung im genehmigten Zeitraum beginnen. Außerdem erhalten Sie einen Abrechnungsbogen, den Sie an den Nachhilfelehrer/in weiterleiten müssen.

Was ist zu tun, wenn der Bewilligungszeitraum endet?

Wenn der Bewilligungszeitraum endet und Sie noch immer berechtigt sind, müssen Sie einen erneuten Antrag (siehe Punkt 1) stellen.

Bei wem kann ich mich zusätzlich zum Jobcenter informieren?

Gern steht Ihnen die*der Sozialarbeiter*in an Ihrer Schule oder Frau Heskamp in der Schulverwaltung der Stadt Telgte mit Rat und Tat zur Seite.

Schulsozialarbeit des Maria-Sybilla-Merian-Gymnasiums:
Frau Lea Debusmann
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 02504/734216

Schulverwaltung im Rathaus der Stadt Telgte:
Frau Alexandra Heskamp
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 02504/13291

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