Was ist Bildung und Teilhabe?
Familien mit Münsterlandkarte können im Rahmen von Bildung und Teilhabe unterschiedliche Angebote wahrnehmen. Gefördert werden zum Beispiel Mittagessen in der Schule, Vereins-, Kultur-, Freizeit- oder Nachhilfeangebote.
Wer ist berechtigt?
Alle Familien, die Arbeitslosengeld (nach SGB II), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind berechtigt, eine Münsterlandkarte zu erhalten, mit der sie die Bildung und Teilhabe Angebote wahrnehmen können. Die Münsterlandkarte wird beim Jobcenter beantragt.
Welche Angebote gibt es und wie kann ich sie wahrnehmen?
Um unsere Angebote wahrnehmen zu können, legen Sie ihre Münsterlandkarte einmalig im Sekretariat vor. Im Anschluss können folgende Angebote von dort abgerechnet werden.
- Mensachip
Es gibt die Möglichkeiten einen zweiten Mensachip zu beantragen. Mit diesem bekommt Ihr Kind pro Tag kostenfrei ein Mittagessen. Wenden Sie sich bei Interesse gerne an das Sekretariat oder die Schulsozialarbeit.
- Nachhilfe
Über Bildung und Teilhabe können Nachhilfeangebote erstattet werden. Hierzu stellen Sie unkompliziert einen Antrag. Bei Interesse wenden Sie sich an Claudia Prigge oder an die Schulsozialarbeit.
- Eintägige und mehrtägige Klassenfahrten
Wenn eine Klassenfahrt ansteht, erhalten Sie einen Elternbrief, in dem ein Passus über die Notwendigkeit der Klassenfahrt enthalten ist. Mit diesem können Sie die Erstattung beim Jobcenter beantragen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an das Sekretariat oder die Schulsozialarbeit
Vertrauensvoller Kontakt:
Sekretariat
Frau Albrecht und Frau Burlage
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
02504/7342 78
Schulsozialarbeit
Lea Debusmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
02504/7342 16
Bei Fragen zur Nachhilfe:
Claudia Prigge
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!