Das Schulgesetz fordert individuelle Förderung, um den Stärken und Schwächen der Schüler gleichermaßen gerecht werden. Das bedeutet Binnendifferenzierung: nicht nur hinsichtlich über- und unterdurchschnittlicher Leistung, sondern auch hinsichtlich durchschnittlicher Leistung. Wir haben diese Anforderung so umgesetzt:
Im Fach Deutsch gibt es drei Wochenstunden Unterricht im Klassenverband, die vierte Wochenstunde wird zur Förder-/ Forderstunde mit drei Lehrern /Lehrerinnen für zwei Klassen. In dieser Stunde werden Lerninhalte vertieft und gefestigt.
Durch den Unterricht und die Klassenarbeiten kennt der Fachlehrer in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik, Lesen/Textverstehen und Textproduktion die Stärken und Schwächen seiner Schülerinnen und Schüler. Sie erhalten einen individuellen „Laufzettel“, auf dem Arbeitsmaterialien angegeben sind, die im LernZentrum Bibliothek (LZB) bearbeitet werden. Dabei entscheiden die Schülerinnen und Schüler überwiegend eigenständig, in welchem Bereich sie arbeiten. So werden sie zu selbst gesteuertem Arbeiten angehalten. Die jeweils erledigte Arbeit wird auf den Laufzetteln dokumentiert. Für den Deutschunterricht der Erprobungsstufe ergibt sich als Konsequenz eine Erweiterung wichtiger Grundqualifikationen.