Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
hoffentlich haben sich alle gut in das erste Quartal des Schuljahres 2022/23 eingefunden und freuen sich nun auf die Herbstferien!
Heute erreicht Sie und Euch ein neuer Schulbrief. Bevor allerhand Informatives und Erfreuliches berichtet werden kann, müssen wir einen Hinweis geben, der nur sehr, sehr wenige Schüler*innen, vielleicht auch nur einen betrifft: Wer jüngeren Schüler*innen Unerlaubtes wie E-Zigaretten verkauft oder/und diese auf dem Schulgelände konsumiert, muss mit erheblichen Konsequenzen bis hin zur Strafverfolgung rechnen. Das Gleiche gilt für Verstöße gegen das Recht auf das eigene Bild oder gar bei Verdacht auf Cybermobbing.
Gestern wurden uns Informationen des Schulministeriums zur „Corona-Lage“ zugestellt. Knapp zusammengefasst teilt das Ministerium mit, dass zunächst keine Änderungen zu erwarten sind. Weiterhin werden den Schulen Corona-Tests zur Verfügung gestellt, die den Schülerinnen und Schülern vorsorglich mit nach Hause gegeben werden. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin nicht; allerdings können die Länder eine Maskenpflicht anordnen, wenn die Situation sich zuspitzt. Einzelheiten finden Sie in den ebenfalls dieser Mail angehängten Dokumenten.
hoffentlich haben sich alle gut in das erste Quartal des Schuljahres 2022/23 eingefunden und freuen sich nun auf die Herbstferien!
Heute erreicht Sie und Euch ein neuer Schulbrief. Bevor allerhand Informatives und Erfreuliches berichtet werden kann, müssen wir einen Hinweis geben, der nur sehr, sehr wenige Schüler*innen, vielleicht auch nur einen betrifft: Wer jüngeren Schüler*innen Unerlaubtes wie E-Zigaretten verkauft oder/und diese auf dem Schulgelände konsumiert, muss mit erheblichen Konsequenzen bis hin zur Strafverfolgung rechnen. Das Gleiche gilt für Verstöße gegen das Recht auf das eigene Bild oder gar bei Verdacht auf Cybermobbing.
Gestern wurden uns Informationen des Schulministeriums zur „Corona-Lage“ zugestellt. Knapp zusammengefasst teilt das Ministerium mit, dass zunächst keine Änderungen zu erwarten sind. Weiterhin werden den Schulen Corona-Tests zur Verfügung gestellt, die den Schülerinnen und Schülern vorsorglich mit nach Hause gegeben werden. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin nicht; allerdings können die Länder eine Maskenpflicht anordnen, wenn die Situation sich zuspitzt. Einzelheiten finden Sie in den ebenfalls dieser Mail angehängten Dokumenten.
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