Was ist zu tun, wenn...

... Ihr Kind die Schule aufgrund einer Krankheit nicht besuchen kann?
Dann bitten wir Sie herzlich darum, künftig nur noch WebUntis zur Krankmeldung zu nutzen. Wenn Sie außer in besonderen Fällen von Mitteilungen per E-Mail oder von Anrufen im Sekretariat absehen, entlastet das unsere Verwaltung sehr.

... Sie Ihr Kind z.B. wegen einer Familienfeier für einzelne Stunden bis zu drei Tagen vom Untenicht beurlauben lassen wollen?
Eine entsprechende Beurlaubung kann über einen kurzen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer erfolgen. Ausgenommen sind Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an Schulferien; in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

... Ihr Kind einmal etwas in der Schule verlieren sollte?
In diesem Falle nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf.

... Ihr Kind in der Schule Probleme hat?
Nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden Fachlehrern oder der Klassenleitung auf, die Sie gegebenenfalls weitervermitteln.

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte
August-Winkhaus-Str. 4
48291 Telgte

Tel.: 02504 - 73 42 78
Fax.: 02504 - 73 42 79

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